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Allgemeine Geschäftsbedingungen

ADDITIVE

Soft- und Hardware für Technik und Wissenschaft GmbH
Max-Planck-Str. 22b
D-61381 Friedrichsdorf /Ts.
Tel.: 06172-5905-0
Fax.: 06172-77613

 Download der Allgemeine Geschäftsbedingungen der ADDITIVE GmbH

 Gesonderte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Lieferung von Standardprodukten und/oder Dienstleistung und/oder  Applikationssoftware

§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und sind anwendbar auf sämtliche von ADDITIVE Soft- und Hardware für Technik und Wissenschaft GmbH („ADDITIVE“) abgeschlossenen Geschäfte.
  2. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

§ 2 Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von ADDITIVE sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
  2. Sämtliche Angaben und Abbildungen in Angeboten, Prospekten, Anzeigen, Katalogen oder sonstigen Informationsmaterialien von ADDITIVE stellen nur Annäherungswerte dar und brauchen nicht dem jeweiligen neuesten Stand der Technik entsprechen. Sie begründen daher weder eine Beschaffenheitsvereinbarung, noch eine Garantie und sind für die vertragliche Bestimmung des Leistungs- und Lieferungsgegenstandes nicht relevant.
  3. Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden zustande, wobei dies auch auf elektronischem Wege (E-Mail) geschehen kann.
  4. Bestellt der Kunde ohne vorheriges Angebot Ware bei ADDITIVE, so erklärt er verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. ADDITIVE ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei ADDITIVE anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Kunden erklärt werden. Bestellt der Kunde die Ware auf elektronischem Wege, wird ADDITIVE den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen, wobei diese Zugangsbestätigung noch keine verbindliche Annahme der Bestellung darstellt. Die Zugangsbestätigung kann allerdings mit der Annahmeerklärung verbunden werden. Sofern der Kunde die Ware auf elektronischemWege bestellt, wird der Vertragstext bei ADDITIVE gespeichert und dem Kunden auf Verlangen nebst den vorliegenden AGBs per E-Mail zugesandt.
  5. Der Kunde erkennt den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen mit dem Öffnen der Originalverpackung an.

§ 3 Eigentumsvorbehalt

  1. Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich ADDITIVE das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor; bei Verträgen mit Unternehmern behält sich ADDITIVE das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
  2. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist ADDITIVE berechtigt, die Ware heraus zu verlangen. Dieses Herausgabeverlangen gilt nur dann als Rücktritt vom Vertrag, wenn ADDITIVE dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  3. ZurWeiterveräußerung oder Weiterverarbeitung der Ware ist der Kunde ohne Zustimmung von ADDITIVE nur berechtigt, wenn die Ware in der Bestellung ausdrücklich als zur Weiterveräußerung bestimmt bezeichnet wurde. Der Kunde ist ferner verpflichtet, Zugriffe Dritter auf das Vorbehaltseigentum unter Hinweis auf die Rechte von ADDITIVE abzuwehren und ADDITIVE zu unterrichten.
  4. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt ADDITIVE bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. ADDITIVE nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. ADDITIVE behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

§ 4 Lieferumfang

  1. Für den Umfang der Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung von ADDITIVE maßgebend, im Falle eines Angebots von ADDITIVE mit zeitlicher Bindung und fristgemäßer Annahme das Angebot, sofern keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt.
  2. Die Lieferung erfolgt auf Kosten des Kunden ab dem inländischen bzw. Lagerort. Mit der Übergabe der bestellten Ware an einen Spediteur oder an eine sonstige mit dem Transport beauftragte Person oder Anstalt geht die Gefahr auf den Kunden über, dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. ADDITIVE ist berechtigt, aber ohne ausdrückliche schriftliche Weisung des Kunden nicht verpflichtet, den Transport auf Kosten des Kunden zu versichern. Ist der Käufer Verbraucher, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Sache auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Sache auf den Käufer über.
  3. Zur Übergabe durch Electronic Software Delivery (ESD) verschafft der Verkäufer dem Käufer die Möglichkeit, das gekaufte Programmpaket vom Server des Verkäufers in seinen Rechner zu laden (Download).
  4. Die im Auftrag genannten Lieferfristen und -termine stellen keine Fixtermine dar, soweit zur Durchführung der Lieferung Vorbereitungshandlungen des Kunden erforderlich sind, beginnt die Lieferfrist erst mit Abschluss dieser Handlungen. Die Lieferfrist beginnt mit Erhalt der gegenbestätigten Auftragsbestätigung aller vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen und der vereinbarten Anzahlung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand innerhalb der Lieferfrist oder angemessenen Nachfrist das Werk von ADDITIVE verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.
  5. ADDITIVE ist zur Teillieferung berechtigt, diese werden in Teilrechnungen abgerechnet.
  6. Lieferverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, in Folge veränderter behördlicher Genehmigungs- und Gesetzeslage, Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, Materialbeschaffungsprobleme sind von ADDITIVE - auch soweit sie bei Zulieferern selbst eintreten - selbst bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen verlängert sich das vereinbarte Lieferdatum stillschweigend um den zur Beseitigung des Hindernisses notwendigen, angemessenen Zeitraum. Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzug sind ausgeschlossen, soweit der Verzug nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von ADDITIVE beruht.

§ 5 Abnahme

  1. Nach Aufstellung und Anschluss der Geräte sowie Installation der Standardsoftware wird deren Betriebsbereitschaft durch einen Probelauf mit Standardtestprogrammen festgestellt. Die Funktionsfähigkeit von Individualsoftware wird ebenfalls durch einen Probelauf festgestellt. Der Kunde hat sodann die angelieferten Geräte samt den darauf installierten Programmen abzunehmen und die Abnahme auf dem entsprechenden Abnahmeprotokoll zu bestätigen. Eine dem Hersteller oder dem Lieferanten gegenüber erklärte Abnahme gilt auch im Verhältnis zu ADDITIVE. Bei bloßer Lieferung von Geräten oder Standardprogrammen findet eine Abnahme nicht statt.
  2. Verweigert der Kunde die Abnahme wegen wesentlicher Mängel, so ist ADDITIVE berechtigt, Nachbesserungen oder Ersatzlieferung durchzuführen und danach erneut die Abnahmebereitschaft zu erklären. Erfolgt dann nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Kalendertagen eine Abnahme durch den Kunden oder eine schriftliche Erklärung des Kunden unter genauer Bezeichnung nicht erfüllter Punkte, so gilt die Abnahme als vollzogen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Alle Preise gelten ab Werk und verstehen sich ohne Verpackung, Transport und Transportversicherung, andere Steuern, Zölle, Gebühren rein netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
  2. Zahlungen sind in Euro innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug und kostenfrei für ADDITIVE zu leisten. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden von ADDITIVE unbeschadet weitere Rechte auf Verzugszinsen in Höhe von 4 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet, soweit der Kunde nicht nachweist, dass ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. ADDITIVE bleibt die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten.
  3. Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ferner kann der Kunde ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so ist ADDITIVE berechtigt, die Lieferung aus anderen Bestellungen des Kunden zurückzuhalten. Soweit die Zahlung der rückständigen Beträge erfolgt, ist ADDITIVE berechtigt, eine neue Lieferfrist unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen nach billigem Ermessen zu bestimmen.

§ 7 Widerrufsbelehrung

  1. Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, nicht jedoch vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und bei Erbringung von Dienstleistungen nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs.1,2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGBInfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
    Der Widerruf ist zu richten an: ADDITIVE Soft- und Hardware für Technik undWissenschaft GmbH, Max-Planck-Straße 22 b, D-61381 Friedrichsdorf.
    Der Widerruf kann online oder per E-Mail: This email address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it. erfolgen.
    (Musterwiderrufsformular)
  2. Widerrufsfolgen
    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (zum Beispiel für den Gebrauch einer Sache eine Nutzungsgebühr) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Sache bzw. empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit gegebenenfalls Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie Sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von € 40 nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden.
    Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Rücksendung der Sache, für uns mit deren Empfang. Bei einer Dienstleistung erlischt Ihr Widerrufsrecht vorzeitig, wenn Ihr Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

§ 8 Gewährleistung

  1. ADDITIVE gewährleistet, dass Hardware zum Zeitpunkt des Gefahrenübergangs frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Programmfehler bei Standardsoftware wird ADDITIVE an den jeweiligen Hersteller weiterleiten. Die Behebung der Mängel und aller damit verbundenen Verpflichtungen obliegen dem Hersteller und nicht ADDITIVE. Programmfehler bei Individualsoftware müssen schriftlich gemeldet werden und so spezifiziert und dokumentiert werden, dass eine inhaltliche Überprüfung möglich ist. Dem Kunden ist bekannt, dass nach dem Stand der Technik das Auftreten von Programmfehlern nicht völlig ausgeschlossen werden kann. Sie stellen daher auch keine Mängel im Rechtssinne dar. Programmfehler bei Individualsoftware werden von ADDITIVE innerhalb der Gewährleistungsfrist kostenlos, nach deren Ablauf entgeltlich behoben. Im Übrigen gewährleistet ADDITIVE den einwandfreien Lauf der Programme mit den vereinbarten Programmfunktionen und Eigenschaften.
  2. Bei Mängeln des Liefergegenstandes hat ADDITIVE das Recht, nach seiner Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder unentgeltliche Ersatzlieferung zu leisten. Schlägt die Nacherfüllung (Nachbesserung oder Ersatzlieferung) fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
  3. Der Kunde ist verpflichtet, offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zehn Tagen ab Empfang des Liefergegenstandes schriftlich anzuzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungs anspruches ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Für Verbraucher gilt Vorstehendes entsprechend mit der Ausnahme, dass diese innerhalb von einer Frist von zwei Monaten nach dem Zeitpunkt, zu dem der vertragswidrige Zustand der Ware festgestellt wurde, über offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten müssen.
  4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
  5. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Die Haftung beschränkt sich auf die Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn ADDITIVE die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
  6. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Lieferung. Im Falle der Vereinbarung einer Abnahme beginnt die Gewährleistungsfrist am Tag der Abnahme des Liefergegenstandes. Vorstehendes gilt nicht, wenn der Kunde den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
  7. Garantien im Rechtssinne sind durch ADDITIVE nur dann abgegeben, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich enthalten und als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Liefergegenstandes bezeichnet sind.
  8. Die Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn der Kunde oder ein vom Kunden beauftragter Dritter unsachgemäß Arbeiten am Liefergegenstand durchgeführt hat. Jegliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten und Software ohne ausdrückliche Absprache mit ADDITIVE selbst oder durch Dritte vornimmt.

§ 9 Haftung

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung von ADDITIVE auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmern haftet ADDITIVE bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
  3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche von ADDITIVE aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei ADDITIVE zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei ADDITIVE zurechenbarem Verlust des Lebens des Kunden.

§ 10 Stornierung von Schulungen/Veranstaltungen

Schulungen und kostenpflichtig von ADDITIVE ausgerichtete Veranstaltungen können ohne die Erhebung von Gebühren bis vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn storniert werden. Bei einer Stornierung zwischen vier und zwei Wochen vor Schulungs-/Veranstaltungsbeginn wird 30 % der Teilnahmegebühr/des Angebotspreises, bei kurzfristigeren Abmeldungen wird die volle Teilnahmegebühr/der volle Angebotspreis berechnet. Im Falle einer Absage der Schulung/Veranstaltung von Seiten ADDITIVE wird die volle Teilnahmegebühr/der volle Angebotspreis nicht erhoben. Weitergehende Ansprüche (wie etwa Schadensersatz etc.) des Teilnehmers bestehen nicht.
Im Falle einer Absage der Schulung/Veranstaltung von Seiten ADDITIVE wird die volle Teilnahmegebühr/der volle Angebotspreis nicht erhoben. Weitergehende Ansprüche (wie etwa Schadensersatz etc.) des Teilnehmers bestehen nicht.

§ 11 Zugang zu Online-Systemen

Kunden und Lieferanten sind verpflichtet, Ihre Zugangsdaten (Login und Passwort) zu allen Online-Systemen von ADDITIVE geheim zu halten und Dritten gegenüber unzugänglich zu machen. Kunden und Lieferanten haften für missbräuchliche Verwendung ihrer Zugangsdaten.

§ 12 Schlussbestimmungen

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
  2. Erfüllungsort für sämtliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist Friedrichsdorf/Ts. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung im Verhältnis zu Vollkaufleuten Bad Homburg v. d. H. ADDITIVE hat darüber hinaus das Recht, die andere Partei an ihrem Hauptgeschäftssitz oder an dem Sitz der Niederlassung, an welche die mit diesem Vertrag erworbenen Gegenstände geliefert werden, zu verklagen. Ergänzungen und Veränderungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für das vorstehende Schriftformerfordernis selbst.
  3. Alle Streitigkeiten aus oder in Zusammenhang mit diesem Vertrag werden unter Ausschluss der staatlichen Gerichte durch ein Schiedsgericht entschieden. Das Schiedsgericht entscheidet auch über die Wirksamkeitsauslegung dieser Schiedsklausel. Das Schiedsgericht besteht aus drei Schiedsrichtern. Die von den Parteien zu ernennenden Schiedsrichter müssen die Befähigung zum Richteramt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Vorsitzende muss ein aktiver oder in Ruhestand versetzter Richter der Bundesrepublik Deutschland sein. Für die Bestimmung der Schiedsrichter gilt § 1035 ZPO. Mehrere Kläger oder Beklagte können nur gemeinsam einen Schiedsrichter ernennen. Ort des schiedsrichterlichen Verfahrens ist Frankfurt am Main. Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Im Übrigen sind die Vorschriften des Zehnten Buches der Zivilprozessordnung auf das Schiedsverfahren anzuwenden. Die Schiedsrichter erhalten eine übliche Vergütung sowie Ersatz ihrer Auslagen. Sobald die Mitwirkung staatlicher Gerichte erforderlich ist, ist die Gerichtsbarkeit in Frankfurt zuständig.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Lücke enthalten, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich zulässig, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben.

Stand: September 2013

 Zusatz zu den AGB  Gesonderte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen für die Lieferung von Standardprodukten und/oder Dienstleistung und/oder  Applikationssoftware

Handelsregister Bad Homburg v.d.Höhe HRB 4776 · Ust.-ID Nr.: DE 114 114 201 · Geschäftsführer: Dipl.-Wirtschaftsing. Andreas Heilemann